Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Unternehmens UTAL Sp. z o.o.

§ 1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens UTAL Sp. z o.o. (im Weiteren AGB genannt) bestimmen die Grundsätze für den Abschluss und die Realisierung von Kaufverträgen über die durch UTAL Sp. z o.o. angebotenen Waren, finden für alle Kaufverträge Anwendung, welche durch das Unternehmen UTAL Sp. z o.o. (im Weiteren UTAL genannt) abgeschlossen werden und bilden einen integralen Vertragsbestandteil.

  2. Ein Ausschluss einer in den AGB enthaltenen Bedingung kann nur im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien und in schriftlicher Form erfolgen.

  3. Die vorliegenden AGB treten am 01.01.2014 in Kraft und können jederzeit am Firmensitz von UTAL eingesehen sowie auf der Internetseite http://www.utal.pl heruntergeladen oder aufgerufen werden.

  4. Im Bereich der Verträge mit Verbrauchern (natürliche Personen, welche einen Rechtsgeschäft vornehmen, das in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit steht) finden die AGB entsprechende Anwendung.

  5. Die Vergabe eines Auftrags durch den Geschäftspartner gilt als Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der detaillierten Bedingungen des Angebotes.

§2 Abschluss von Kaufverträgen

  1. Ein Kaufvertrag zwischen dem Geschäftspartner und UTAL kommt zustande, nachdem UTAL den Auftrag angenommen hat, welcher durch die vertretungsberechtigten Personen oder auf eine andere übliche Weise, sofern die Parteien dem zustimmen, vergeben worden ist. 

  2. Die Aufträge können auf folgende Weise erteilt werden: schriftlich, telefonisch, per Fax an die Nummer: + 48 61 622 25 60, an die durch UTAL genannte E-Mail-Adresse, unmittelbar am Sitz der Firma, bei einem Vertreter von UTAL oder auf eine andere durch UTAL genannte Weise.

  3. Die in den Anzeigen und Werbungen von UTAL genannten Preise stellen kein verbindliches Angebot dar.

  4. Als Grundlage der Auftragserteilung gilt ein zuvor durch UTAL erstelltes und vorgelegtes Angebot, das alle notwendigen Geschäftsbedingungen, d.h.: Preise, Lieferzeiten, Produktbeschreibungen, Zahlungsbedingungen und andere Parameter, je nach den von UTAL angebotenen Produkten, oder Dienstleistungen enthält. Alle mündlichen Vereinbarungen der Parteien bleiben unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung bestätigt wurden.

  5. Die Auftragsbestätigung kann entsprechend dem Wunsch von UTAL schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder auf eine andere von den Parteien vereinbarte Weise erfolgen.

  6. UTAL behält sich das Recht vor, den durch den Geschäftspartner erteilten Auftrag zu prüfen oder abzulehnen oder nur einen Teil des Auftrags zu realisieren, was bedeutet, dass ein Auftrag in bestimmten Zeitintervallen realisiert wird.

  7. Die Erteilung eines Auftrags ist für UTAL nicht verbindlich und das Fehlen der Auftragsbestätigung bedeutet keine stillschweigende Auftragsannahme.

  8. UTAL behält sich das Recht vor, Dritte mit der Ausführung des Auftrags oder dessen Teilen zu beauftragen.

  9. Ein Widerruf des Auftrags (Rücktritt/Verzicht) durch den Geschäftspartner ist nur dann wirksam, wenn er in schriftlicher Form und nach Erhalt einer schriftlichen Zustimmung von UTAL erfolgt.

  10. Alle mit den Waren und Dienstleistungen verbundenen Gefahren gehen auf den Geschäftspartner mit der Warenabnahme und bei der Lieferung durch einen Beförderer – mit Übergabe der Ware an den Beförderer – über. Als Lieferdatum gilt der Zeitpunkt der persönlichen Abnahme der Ware oder der Übergabe der Ware an den Beförderer, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich andere Bedingungen vereinbart (andere Incoterms-Basis). Im Falle einer Abweichung von der obigen Regel müssen die Incoterms in den Handelsdokumenten angegeben werden.

  11. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die erhaltene Ware zu prüfen. Wurde die falsche Ware geliefert oder stimmt die gelieferte Menge mit der im Frachtbrief oder in der Spezifikation genannten Menge nicht überein, hat der Geschäftspartner unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Ware, UTAL per Einschreiben darüber zu benachrichtigen.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Wenn es in den Dokumenten nicht anders angemerkt wurde alle in den Preislisten und Angeboten genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Lieferungen gelten ab Werk (EXW) Gruszczyn zuzüglich die Transportkosten, die von der Incoterms-Lieferbasis abhängig sind.

  2. Der Geschäftspartner erklärt sich mit der Ausstellung einer Rechnung mit ausgewiesener MwSt. ohne Unterschrift des Empfangsberechtigten einverstanden.

  3. Zahlungen sind innerhalb der in der Rechnung von UTAL genannten Frist zu erbringen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem die Zahlung auf einem Bankkonto von UTAL gutgeschrieben wurde.

  4. Liegt ein Zahlungseingang bei UTAL nach Ablauf der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist vor, ist UTAL berechtigt, den gesetzlichen Verzugszinssatz zu fordern sowie vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware zurückzunehmen.

  5. UTAL behält sich das Recht vor, Änderungen in denen in den Preislisten und Angeboten genannten Bedingungen vorzunehmen.

  6. Bei Zahlungsverzug stimmt der Geschäftspartner dem Ausgleich seiner Verpflichtungen durch gegenseitige Aufrechnung zu.

  7. Liegt ein Zahlungseingang bei UTAL nach Ablauf der in den durch UTAL ausgestellten Kaufunterlagen genannten Zahlungsfrist vor, ist UTAL berechtigt, seine Lieferungen einzustellen.

  8. UTAL ist berechtigt, die durch den Geschäftspartner für jegliche Rechnung geleistete Zahlung zuerst auf die angefallenen Verzugszinsen und dann auf die älteste fällige Forderung anzurechnen.

  9. Die durch UTAL gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von UTAL.

§4 Eigentum am Liefergegenstand

  1. Beim Verkauf von Erzeugnissen durch UTAL geht das Eigentumsrecht mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises auf das in der Rechnung von UTAL genannte Bankkonto auf den Geschäftspartner über.

  2. Die Eigentums- und die Urheberrechte an allen Zeichnungen, grafischen und technischen Projekten, welche durch UTAL bearbeitet und vorbereitet sowie den Geschäftspartnern übergeben worden sind, sind vertraulich und dürfen Dritten ohne schriftliche Zustimmung von UTAL nicht zur Verfügung gestellt werden.

  3. Der Geschäftspartner stimmt der Verwendung in Werbematerialien, auf Internetseiten, als Teil der Ausstellung auf Fachmessen sowie als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit von UTAL der durch UTAL hergestellten Produkte zu.

  4. Der Geschäftspartner trägt volle Verantwortung die Rechtsmängel, welche sich aus dem Inhalt und aus der Form der zum Druck bereitgestellten Arbeiten und Mustern ergeben, darunter für Verletzung der Urheberrechte und anderer Rechte Dritter.

  5. Bei Erteilung des Auftrags erklärt der Geschäftspartner, dass alle von ihm zur Realisierung des Projektes gelieferten Materialien sein Eigentum sind oder dass er zu deren Verwendung berechtigt ist. Sollen die bereitgestellten Materialien die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes verletzen (d. h. als fremdes Eigentum werden sie ohne Zustimmung ihrer Eigentümer verwendet), haftet dafür der Geschäftspartner. Dies bedeutet, dass bei der Auftragserteilung, bei dessen Realisierung die Verwendung eines durch den Geschäftspartner bereitgestellten Bildes, Gebrauchsmusters, Warenzeichens o. ä., welches aufgrund des polnischen Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte oder des polnischen Gesetzes über die gewerblichen Schutzrechte geschützt wird, erklärt der Geschäftspartner, dass er berechtigt ist, sie zu verwenden und dass er die volle und ausschließliche Verantwortung für die Geltendmachung einer Rechtsverletzung durch Dritte im Zusammenhang mit dem Schutz ihrer Rechte übernimmt. UTAL haftet nicht für eventuelle Verletzungen des Urheberrechts und damit verwandten Schutzrechte. UTAL haftet nicht für eventuelle Verletzungen der gewerblichen Schutzrechte, welche im polnischen Gesetz über die gewerblichen Schutzrechte geregelt werden, sowie für den Inhalt der vom Geschäftspartner versandten Materialien.

  6. Die Geschäftspartner sind verpflichtet, alle Informationen, die ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis darstellen, insbesondere über die Geschäftsbedingungen, die Organisation der Herstellung und die Technologien, vertraulich zu behandeln.

§5 Mängelrügen, Haftung, Schlussbestimmungen

  1. Alle Mängelrügen hinsichtlich der Quantität und Qualität, welche im Zusammenhang mit der Beförderung stehen und die durch UTAL gelieferte Ware betreffen, müssen innerhalb von 7 Tagen ab Warenabnahme in schriftlicher Form geltend gemacht werden.

  2. Grundlage für die Geltendmachung der Mängelrüge hinsichtlich der Abweichungen in Quantität und in Qualität der gelieferten Ware, welche mit der Beförderung verbunden sind, ist ein schriftlicher Vermerk auf dem Frachtbrief oder auf einem anderen vom Beförderer verlangten Dokument, welches durch beide Parteien erstellt und unterzeichnet wird. Fehlt ein solcher Vermerk, ist eine Geltendmachung von Forderungen gegenüber UTAL nicht möglich. Die eventuellen Beschädigungen der Ware sind durch den Geschäftspartner auch dem Beförderer per Einschreiben anzuzeigen.

  3. Eine Mängelrüge bezüglich einer Position der Lieferung ist keine Begründung für die Beanstandung aller gelieferten Ware.

  4. UTAL sieht keine Möglichkeit der Rückgabe der gekauften Ware vor, wenn die Ware der Bestellung entspricht, aber die Bedürfnisse des Geschäftspartners nicht erfüllt.

  5. Darüber hinaus haftet UTAL nicht für die Mängel des Bestellungsgegenstandes.

  6. Der Garantieanspruch erstreckt sich nicht auf Defekte, Mängel und Beschädigungen der Ware, die durch unsachgemäße Bedienung oder Montage entstanden sind oder die Resultat eines normalen Verschleißes der Ware sowie eines unbefugten Eingriffs in die Ware sind.

  7. Die Haftung von UTAL für andere Schäden, die nicht unmittelbar mit den Mängeln an der gelieferten Ware verbunden sind, beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von UTAL. Jegliche Schadenshaftung von UTAL beschränkt sich auf den Wert der verkauften Waren. Darüber hinaus haftet UTAL nicht für entgangene Gewinne des Geschäftspartners oder des Benutzers.

  8. Die Parteien haften nicht für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung des Vertrages (des Kontraktes), welche auf eine höhere Gewalt zurückzuführen ist.

  9. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen UTAL und dem Geschäftspartner oder dem Lieferanten ist der Geschäftssitz von UTAL. Im Zusammenhang mit der Bedrohung durch Coronavirus teilen wir Ihnen mit, dass der Liefertermin aus Gründen außerhalb der Kontrolle von Utal sp. z o.o. verlängert werden kann.

  10. Die AGB können durch UTAL jederzeit geändert werden. Die geänderten AGB treten zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Internetseite von UTAL in Kraft.

  11. Auf alle Fragen, die in den vorliegenden AGB nicht geregelt wurden, finden die einschlägigen Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches Anwendung.

  12. Auf die abgeschlossenen Verträge findet das polnische Recht Anwendung, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.

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ISO 9001:2015
ISO 27001:2013
ISO 14001:2015

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